Kinderfotografie im Internet

Kinder- und Familienshootings erfüllen mein Fotografinnenherz mit riesiger Freude. Das authentische und ungezwungene Lachen von Kindern ist unglaublich süß und macht das Fotografieren zu einem Erlebnis. Für die Familien werden dabei unvergessliche Erinnerungen geschaffen, die sie sich immer wieder anschauen können und das steht für mich in meinem Job im Vordergrund.

Zu Beginn habe ich meine Arbeiten mit dem Einverständnis der Eltern für mein Portfolio mit großer Begeisterung verwendet, ohne mir weitergehende Gedanken dazu zu machen. Ich war stolz auf die Arbeiten, vor allem, weil sie mir so viel Spaß gemacht haben und Authentizität auf einer anderen Ebene vermitteln.

Mit laufender Zeit ist mir das Thema Kinderfotografie dann immer häufiger begegnet und ich habe, sowohl bei anderen Fotograf*innen als auch auf Social Media kontroverse Diskussionen dazu verfolgt.

Um eine gute Entscheidung treffen zu können, habe ich mich einmal mit dem rechtlichen Rahmen beschäftigt:

Grundsätzlich hat jeder Mensch, unabhängig vom Alter, das Recht am eigenen Bild. Damit geht einher, dass die Veröffentlichung von Bildern nicht ohne die Zustimmung der jeweiligen Person erfolgen darf (§ 22, KunstUrhG). Bei Kindern gilt bis zum siebten Lebensjahr die Zustimmung der Eltern als rechtskräftig. Zwischen dem achten und dem 17. Lebensjahr gilt dann eine Doppelzuständigkeit, bei der beide Parteien mit einer Veröffentlichung einverstanden sein müssen. Grundsätzlich wird jedoch davon ausgegangen, dass Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren eine eigenständige Einsichtsfähigkeit besitzen und allein entscheiden können.

Unabhängig vom rechtlichen Rahmen & trotz der Zustimmung von den Familien, habe ich mich gegen das Posten von Kindern entschieden. Dem zugrunde liegt ein einfacher Grund – Missbrauch von Kinderfotografie im Internet.

Jedes Foto, das durch mich veröffentlicht wird, ist für immer im Internet und durch mein öffentliches Profil für jede Person zugänglich. Somit besteht die Möglichkeit, dass meine Arbeiten anderweitig verwendet werden & gegen das Interesse von mir und meiner Kundschaft gehandelt wird.

Darüber hinaus entwickeln sich die Kinder weiter und könnten die Veröffentlichungen aus der Kindheit als unangenehm und schambehaftet empfinden.

Was ist mit Newborn-Shootings?

Eine andere Meinung habe ich allerdings im Bereich Newborn-Shootings. Mit zunehmendem Alter sind die Personen nicht ohne weiteres mit den Newborn-Fotos in Verbindung zu bringen und somit können Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre weiterhin bewahrt werden.

Dennoch sollte jeder Fotograf und jede Fotografin eigenständig über die Veröffentlichung von Kinderfotografie entschieden, solange die rechtlichen Grundlagen beachtet werden. Für mich habe ich einen guten Weg gefunden, um meine Arbeit zu präsentieren & gleichzeitig Sicherheit und Privatsphäre zu schaffen.